Sicherheit bis ins Detail
Verantwortung zu jedem Zeitpunkt: Im Alltagsbetrieb eines Betriebes darf nichts dem Zufall überlassen werden.
Sicherheit ist das höchste Gut: Wir kennen die Anforderungen und wissen, worauf es im Alltagsbetrieb eines Unternehmens ankommt.
Umfangreicher Pflichtenkatalog
Die regelmäßige Inspektion der Betriebsstätte unter Einbeziehung der Mitarbeiter nach möglichen Gefahrenquellen gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers und kann bei Nichtdurchführung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. LWD überprüft die aktuelle Situation, berät im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und begleitet die notwendigen Veränderungen.
Ihre Vorteile:
- Regelmäßige Inspektion
- Kommunikation mit Mitarbeitern
- Begleitung bei Veränderungen
Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an!
Wir kennen die vielfältigen Anforderungen und wissen für jedes Thema eine praktikable Lösung, die Sie zufriedenstellen wird!
Jetzt Kontakt aufnehmenDas sagt der Gesetzgeber
Dreh- und Angelpunkt des gesetzlichen Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit der Beschäftigten während der Arbeitszeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierbei ist der Arbeitgeber u. a. verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten positiv beeinflussen. Im Gegenzug sind auch die Beschäftigten verpflichtet, gemäß Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen.
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Ihr Ansprechpartner

Andreas Thormann
Tel: 040 72769219
Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.