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Wie können wir sie unterstützen?

LUTZ Wissensdepot ist von der Projektplanung, Umsetzung und Betrieb bis hin zur Unternehmensführung der kompetente Partner an Ihrer Seite. Wir geben unsere Erfahrung aus 90 Jahren Aufzugstechnik gezielt weiter – für Ihren Projekterfolg. Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen:

Ihr Ansprechpartner

Andreas Thormann

Tel: 040 72769219

Andreas Thormann hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Aufzugsbranche. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. 

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Sicherheit bis ins Detail

Verantwortung zu jedem Zeitpunkt: Im Alltagsbetrieb eines Betriebes darf nichts dem Zufall überlassen werden.

Sicherheit ist das höchste Gut: Wir kennen die Anforderungen und wissen, worauf es im Alltagsbetrieb eines Unternehmens ankommt.

Umfangreicher Pflichtenkatalog

Die regelmäßige Inspektion der Betriebsstätte unter Einbeziehung der Mitarbeiter nach möglichen Gefahrenquellen gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers und kann bei Nichtdurchführung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. LWD überprüft die aktuelle Situation, berät im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und begleitet die notwendigen Veränderungen.

Ihre Vorteile:

  • Regelmäßige Inspektion
  • Kommunikation mit Mitarbeitern
  • Begleitung bei Veränderungen

Gefahrenanalyse = Risikobeurteilung

Risiken minimieren für maximale Sicherheit

Hersteller sind verpflichtet, im Rahmen von Gefahrenanalysen auch Risikobeurteilungen durchzuführen. Hierbei werden alle Gefahren und Risiken, die von einem Gerät oder Arbeitsplatz ausgehen können, identifiziert, eingeschätzt und bewertet.

Gefahrstoffkataster

Detaillierter Überblickt schafft Sicherheit

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Eine Nichterstellung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Ein Gefahrstoffkataster kann u. a. durch Führungskräfte oder einen Gefahrstoffbeauftragten durchgeführt werden. Das Kataster erfasst die Eigenschaften eines Gefahrstoffes inklusive den verwendeten Mengen und der Anzahl der Beschäftigten, die dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung führen, müssen diese Gefahrstoffe nicht aufgenommen werden.

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Arbeitsplatzbegehung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Arbeitgeber und zuständigen Mitarbeiter und kann bei Nichtdurchführung rechtliche Konsequenzen haben. Der gesamte Betrieb wie auch die einzelnen Arbeitsplätze sollen nach Unfallgefahren/Belastungen beurteilt und möglicher Anpassungsbedarf der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei sollen Mitarbeiter am Platz vertrauensvoll befragt und auf die Benutzung technischer Schutzvorrichtungen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln hingewiesen werden.

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Gefährdungs­beurteilung (GBU)

Die GBU protokolliert und bewertet Gefahren und Belastungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber bzw. Betreiber die GBU erstellen muss. Das kann aber auch auf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder andere Führungskräfte übertragen werden. Werden neue Arbeitsverfahren, Maschinen, Arbeitsstoffe in den Prozess eingeführt oder treten Unfälle bzw. kritische Situationen auf, sind das Anlässe für die Durchführung einer neuen GBU.

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Das sagt der Gesetzgeber

Dreh- und Angelpunkt des gesetzlichen Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit der Beschäftigten während der Arbeitszeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierbei ist der Arbeitgeber u. a. verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten positiv beeinflussen. Im Gegenzug sind auch die Beschäftigten verpflichtet, gemäß Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen.

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Andreas Thormann

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Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.

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