Arbeitsschutz am Arbeitsplatz
Weil der Mitarbeiter immer im Mittelpunkt steht
Die regelmäßige Arbeitsplatzbegehung gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Wichtig ist die offene und zielorientierte Kommunikation mit dem einzelnen Mitarbeiter, der seinen Arbeitsplatz am besten kennt.
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Wir kennen die vielfältigen Anforderungen und wissen für jedes Thema eine praktikable Lösung, die Sie zufriedenstellen wird!
Jetzt Kontakt aufnehmenDas sagt der Gesetzgeber
Der Gesetzgeber schreibt vielfältige sicherheitsrelevante Maßnahmen vor. Das schließt u. a. eine Auflistung aller Sicherheitseinrichtungen, Schutzmaßnahmen, Prüffristen und Notbefreiungsanleitungen ein. Der Aufzugsbetreiber muss nachweisen, dass die Anlage jederzeit sicher und nach dem Stand der Technik betrieben werden kann.
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Ihr Ansprechpartner

Anne Zerno
Tel: +49 (0) 40 7410 667 20
Anne Zerno verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Ihre fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Sie ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.