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Andreas Thormann hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Aufzugsbranche. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. 

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Der Mensch im Mittelpunkt

Wenn es um Abläufe am Arbeitsplatz geht, müssen Risiken auf ein Minimum reduziert werden.

WAS IST EINE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (GBU) KONKRET?

Aufgabe einer GBU ist es, Gefahren und Belastungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu ermitteln, wobei gleichartige Arbeitsplätze zusammengefasst werden können.

Ein gängiger Ablauf ist: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen ermitteln, Gefährdungen bewerten, Maßnahmen festlegen, Maßnahmen durchführen, Wirksamkeit prüfen, dokumentieren und fortschreiben, ggf. Ablauf wiederholen.

Der zeitliche Aufwand einer GBU ist abhängig von der Maschine, den Bauteilen, dem Arbeitsplatz, den Arbeitsmittel etc. Im Durchschnitt dauert eine GBU zwei Stunden. Bei einem Denkmalschutzgebäude kann diese auch vier Stunden in Anspruch nehmen. Wird eine GBU bei einem Paternoster durchgeführt, kann ein ganzer Tag beansprucht werden.

WAS ist das Ziel der GBU?

Die GBU ist ein Teil eines aktiven Arbeitsschutzes.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sollen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet und verbessert werden. Durch Arbeitsschutz werden nicht nur Unfälle verhütet, sondern auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden.

Was ist die rechtliche Grundlage der GBU?

Verschiedene Verordnungen und EG-Richtlinien fordern die GBU. Dazu gehören die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung. Anlässe für eine neue GBU können sein: Neue Arbeitsverfahren, neuer Stand der Technik, neue Maschinen, neue Arbeitsstoffe, Auftreten von Unfällen / Beinaheunfällen.

Die gesetzliche Regelung gibt vor, dass der Arbeitgeber / Betreiber die GBU erstellen muss. Das kann aber auch z. B. auf eine Fachsicherheitskraft (FASI) übertragen werden.

Ist die Durchführung der GBU Pflicht?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig keine GBU erstellt, handelt laut Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG) ordnungswidrig. Ob im Gewerbe oder in Privathaushalten, die beispielsweise eine Reinigungskraft beschäftigen, ist eine GBU vorgeschrieben.

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Das sagt der Gesetzgeber

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, durch eine Beurteilung zu ermitteln, welchen Gefahren die Beschäftigten während ihrer Arbeit ausgesetzt sein könnten. Daraus wird in der Folge ermittelt, welche konkreten Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung im Detail vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht.

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Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.

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