Gefahrenstoffe immer im Blick
Überblick und Sicherheit zu jeder Zeit
Welche Gefahrstoffe in welchen Mengen und Eigenschaften lagern im Betrieb und wer kann mit ihnen in Berührung kommen?
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Jetzt Kontakt aufnehmenDas sagt der Gesetzgeber
Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass jeder Unternehmer ein Verzeichnis führen muss, in dem alle Stoffe, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen können, detailliert aufgelistet sind. Das Verzeichnis muss Angaben zur genauen Bezeichnung, zur Einstufung und zu den Eigenschaften des Stoffes, der im Betrieb verwendeten Mengen sowie der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können, beinhalten.
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Andreas Thormann
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Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.