Betreiberpflichten wahrnehmen
Verantwortung steht an erster Stelle
Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss nach einem umfangreichen Pflichtenkatalog handeln.
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Die bestimmungsgemäße und sichere Verwendung der Anlage ist sicherzustellen. Dazu gehören u. a. Gewährleistung der Personenbefreiung, Vorhalten der vollständigen, technischen Unterlagen, regelmäßige Instandhaltung/Wartung und im Unfall-/Schadensfall mit Personenschaden diesen der Behörde zu melden.
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Ihr Ansprechpartner

Andreas Thormann
Tel: 040 72769219
Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.