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LUTZ Wissensdepot ist von der Projektplanung, Umsetzung und Betrieb bis hin zur Unternehmensführung der kompetente Partner an Ihrer Seite. Wir geben unsere Erfahrung aus 90 Jahren Aufzugstechnik gezielt weiter – für Ihren Projekterfolg. Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen:

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Andreas Thormann hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Aufzugsbranche. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. 

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Betreiberpflichten wahrnehmen

Verantwortung steht an erster Stelle

Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss nach einem umfangreichen Pflichtenkatalog handeln.

Betreiberpflichten

Partnerschaft aus Kompetenz

Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der vollständigen Dokumentation einen umfangreichen Katalog vielfältiger sicherheitsrelevanter Maßnahmen vor. Das schließt u. a. eine detaillierte Auflistung aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen inkl. der festgelegten Schutzmaßnahmen, Prüffristen, aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und Notbefreiungsanleitungen ein.

Vorgeschrieben ist darüber hinaus die regelmäßige Inaugenscheinnahme der Anlage durch eine zuvor festgelegte Person. Das Intervall der Prüfung ist vom Umfang und von der Art der Aufzugsnutzung abhängig. Zudem ist der Aufzugsbetreiber verpflichtet, nachzuweisen, dass die Anlage jederzeit sicher und nach dem Stand der Technik betrieben werden kann. Als Grundlage dient hierfür die Gefährdungsbeurteilung (GBU).

Der Betreiber ist ebenfalls verpflichtet, eine Auflistung über aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen an der Aufzugsanlage bereitzustellen. Das beinhaltet u. a. Informationen zu Drückbelüftung, Notstrom, Brandfall- sowie Evakuierungssteuerung und elektrischer Entrauchung.

Wichtig: Spätestens bis zum 31.12.2020 muss im Fahrkorb ein 2-Wege-Kommunikationssystem installiert sein. Um die TÜV-Prüfung ohne einen erheblichen Mangel zu passieren und damit eine Außerbetriebnahme zu vermeiden, sollte der Betreiber aufgrund der engen Terminsituation zeitnah handeln.

Neben den jährlichen, abwechselnd durchzuführenden Zwischen- und Hauptprüfungen ist der Betreiber verpflichtet, im Falle der Personenbefreiung den Zugang zum Gebäude und zur Aufzugsanlage jederzeit zu gewährleisten.

Diese Punkte sind ein Auszug der Betriebssicherheitsverordnung, den der Betreiber einer Aufzugsanlage vorweisen muss. Die LUTZ Wissensdepot stellt jeder Zeit die Einhaltung aller Vorschriften und Richtlinien sicher.

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Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.

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