Sicherheit ohne Kompromisse
Weil der Betreiber immer haftet: Risiken mit Sicherheit begegnen
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Jetzt Kontakt aufnehmenDas sagt der Gesetzgeber
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, durch eine Beurteilung zu ermitteln, welchen Gefahren die Beschäftigten während ihrer Arbeit ausgesetzt sein könnten. Daraus wird in der Folge ermittelt, welche konkreten Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung im Detail vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht.
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Andreas Thormann
Tel: 040 72769219
Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.