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Wie können wir sie unterstützen?

LUTZ Wissensdepot ist von der Projektplanung, Umsetzung und Betrieb bis hin zur Unternehmensführung der kompetente Partner an Ihrer Seite. Wir geben unsere Erfahrung aus 90 Jahren Aufzugstechnik gezielt weiter – für Ihren Projekterfolg. Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen:

Ihr Ansprechpartner

Andreas Thormann

Tel: 040 72769219

Andreas Thormann hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Aufzugsbranche. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. 

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Sicherheit ohne Kompromisse

Weil der Betreiber immer haftet: Risiken mit Sicherheit begegnen

Wir kennen die Technik und wissen, auf was es bei einer Prüfung ankommt.

Schutz ohne Kompromisse: Gefährdungsbeurteilung (GBU) durch LUTZ Wissensdepot

Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) umfasst alle relevanten Punkte, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb einer Aufzugsanlage gewährleisten. Das in seinem Umfang einzigartige LWD-Prüfprotokoll zum Stand der Technik umfasst 75 konkrete Einzelpunkte, die als Basis einer fundierten Risikoeinschätzung und der daraus folgenden Schutzmaßnahmen dienen. Zahlreiche Bilder, die vor Ort aufgenommen werden, visualisieren den Zustand und das Umfeld der Anlage. Eine GBU ist vor Inbetriebnahme einer Anlage Pflicht und muss auch bei Veränderung der Gebäudenutzung durchgeführt werden.

Wozu ist der Aufzugsbetreiber verpflichtet?

Eine GBU ist vor Inbetriebnahme einer Anlage Pflicht und muss regelmäßig überprüft werden. Gibt es Änderungen zum Stand der Technik? Wurde die Anlage modernisiert? Gibt es eine Veränderung bei der Gebäudenutzung? Im Rahmen der Betreiberpflichten führen wir in unserer GBU neben einer Zustandsbewertungen der Anlage auch die gesetzlich vorgeschriebene Auflistung aufzugsexterner Sicherheitseinrichtungen mit auf (z. B. das Vorhandensein einer elektrisch angesteuerten Rauchabzugsleitung, Notstromaggregate oder Druckbelüftungsanlage).

Der Betreiber einer Anlage ist verpflichtet, höchstmögliche Sicherheit zu jedem Zeitpunkt des Betriebes zu garantieren. Dazu muss er mit der GBU einen detaillierten Nachweis über die sichere Nutzung nach dem Stand der Technik und der installierten Schutzmaßnahmen führen.

Merke: Die regelmäßige Wartung der Aufzugsanlage ist nicht ausreichend, denn die Haftung des Betreibers erlischt unter keinen Umständen.

Die Durchführung einer GBU ist für alle Aufzugsbetreiber Pflicht. Ausgenommen sind ausdrücklich Privatpersonen. Wenn im Haushalt jedoch Beschäftigte sind, muss auch hier eine GBU durchgeführt werden.

Sicherheit auf höchstem Niveau

LUTZ Wissensdepot bietet im Rahmen der GBU eine im Detail einzigartige Dokumentation inkl. zahlreicher Abbildungen sowie Zustandsbewertung der Anlage und den sicherheitsrelevanten aufzugsexternen Aggregaten und Einrichtungen. Dazu gehören u.a. die Überprüfung der Notstromaggregate, der Druckbelüftungsanlage sowie die Einhaltung aller Betreiberpflichten. 

Auf die Fachkenntnis kommt es an

Befugt sind fachkundige Personen, die die Normen bzw. Gefahren eines Aufzuges kennen und einschätzen können; Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die enstsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. 

Dauer: 2 Stunden, Begutachtung vor Ort inkl. Berichterstellung

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Wir kennen die vielfältigen Anforderungen und wissen für jedes Thema eine praktikable Lösung, die Sie zufriedenstellen wird!

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Das ordnungsgemäße Betreiben einer Aufzugsanlage ist gesetzlich bis ins Detail festgelegt. LWD ist Ihr Partner und garantiert die Einhaltung des Pflichtenkatalogs sowie einen sicheren Betrieb nach dem Stand der Technik.

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Beim Betrieb ist die Sicherheit einer Aufzugsanlage der wichtigste Aspekt. Mit unserer Erfahrung sind Sie auf der sicheren Seite.

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Das sagt der Gesetzgeber

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, durch eine Beurteilung zu ermitteln, welchen Gefahren die Beschäftigten während ihrer Arbeit ausgesetzt sein könnten. Daraus wird in der Folge ermittelt, welche konkreten Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung im Detail vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht.

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Andreas Thormann

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Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.

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