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Wie können wir sie unterstützen?

LUTZ Wissensdepot ist von der Projektplanung, Umsetzung und Betrieb bis hin zur Unternehmensführung der kompetente Partner an Ihrer Seite. Wir geben unsere Erfahrung aus 90 Jahren Aufzugstechnik gezielt weiter – für Ihren Projekterfolg. Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner für Ihr Anliegen:

Ihr Ansprechpartner

Andreas Thormann

Tel: 040 72769219

Andreas Thormann hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Aufzugsbranche. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. 

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Planung von Aufzugsanlagen

Wenn nur die perfekte Lösung zählt

Modernste Technik und ansprechendes Design für jedes Projekt.

In jeder Phase zuverlässig an Ihrer Seite

Ob Bestandsgebäude oder Neubau: Jedes einzelne Projekt hat seine ganz individuellen Anforderungen an die Aufzugstechnik. Wir analysieren den Bedarf und die jeweiligen Rahmenbedingungen. Daraus konzipieren unsere Experten auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung eine Anlage, die in Sachen Technik, Design und Wirtschaftlichkeit optimal alle Ansprüche des Auftraggebers vereint. Jeder einzelne Schritt in Planung und Umsetzung wird eng koordiniert und kommuniziert. Transparenz ist die Basis unserer Zusammenarbeit.

Ihre Vorteile:

  • Neubau oder Bestandsgebäude
  • Individuelle Bedarfsanalyse
  • Transparenz in allen Phasen

Leistungsphasen 1-9

Von der Modernisierung bis zum Neubau: LWD übernimmt komplette Projektsteuerung.

Die Planung einer Neuanlage oder einer aufwendigen Modernisierung ist ein komplexes Projekt und gehört in Expertenhand. LWD ist Ihr Partner für den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis hin zu Ausführung, inkl. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Hilfe bei Vergabeverfahren und Objektüberwachung. Unabhängig davon, ob es sich um eine Modernisierung einer Bestandsanlage in historischen oder denkmalgeschützten Gebäuden, um eine Erneuerung bzw. Komplettsanierung eines bestehenden Aufzuges oder um eine Neuanlage in einem Neubau handelt.

Die 9 Leistungsphasen (LP) aus der  HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) und ihre anrechenbaren Prozentsätze:

Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung umfasst die Klärung der Aufgabenstellung und elementare Randbedingungen. (2 %)

Leistungsphase 2: Die Vorplanung sieht die Erarbeitung eines Planungskonzeptes mit ersten Bestimmungen der Anlagenteile, ersten Zeichnungen und einer groben Kostenschätzung vor. (9%)

Leistungsphase 3: In der Entwurfsplanung nimmt das Projekt mit der Durcharbeitung des Planungskonzepts und der Festlegung aller Anlagenteile konkrete Formen an. Dazu fließen die Berechnung und Bemessung der Anlagen, die Auflistung der technischen Daten sowie die Kosten- und die Förderleistungsberechnung ein. (17 %)

Leistungsphase 4: In der Genehmigungsplanung werden alle Unterlagen für öffentlich-rechtliche Genehmigungen zusammengestellt. (2%)

Leistungsphase 5: In der Ausführungsplanung werden nun alle vorherigen Leistungsphasen zusammengeführt, detaillierte Zeichnungen (inkl. Schlitz- und Durchbruchpläne) werden erstellt und die Terminplanung fortgeschrieben. (22%)

Leistungsphase 6: Die Vergabe wird mit dem Aufstellen der Vergabeunterlagen, inkl. Leistungsverzeichnis und Kostenermittlung, vorbereitet. (7%)

Leistungsphase 7: Beim aktiven Mitwirken an der Vergabe werden Angebote eingeholt, Bietergespräche geführt und Vergabevorschläge erstellt. (5%)

Leistungsphase 8: Bei der Objektüberwachung geht es nun um die Koordination der Gewerke, Überwachung des Terminplans und die Ausführungen. Dazu gehören die Dokumentation des Bauablaufes, die Kosten- und Rechnungsprüfung sowie die Mitwirkung an Funktionsprüfungen und technische Abnahmen. Abgeschlossen wird diese Phase durch die Auflistung der Verjährungsfristen, Überwachung der Mängel-Beseitigung und Erstellung einer Dokumentation. (35%)

Leistungsphase 9: Innerhalb der Objektbetreuung fallen die Prüfung von Gewährleistungsansprüchen, die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen sowie das Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen an. (1%)

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Wir kennen die vielfältigen Anforderungen und wissen für jedes Thema eine praktikable Lösung, die Sie zufriedenstellen wird!

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Betreiberpflichten

Das ordnungsgemäße Betreiben einer Aufzugsanlage ist gesetzlich bis ins Detail festgelegt. LWD ist Ihr Partner und garantiert die Einhaltung des Pflichtenkatalogs sowie einen sicheren Betrieb nach dem Stand der Technik.

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Beim Betrieb ist die Sicherheit einer Aufzugsanlage der wichtigste Aspekt. Mit unserer Erfahrung sind Sie auf der sicheren Seite.

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Beratung und Schulung

Technische und gesetzliche Anforderungen unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Wir halten Sie mit unseren Schulungen auf dem neuesten Stand.

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Das sagt der Gesetzgeber

Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, um eine Brandausbreitung in andere Geschosse ausreichend lang zu verhindern. In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. Öffentlich zugängliche Bauten müssen in den dem allgemein zugänglichen Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Aufzüge von Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind mit einer Brandfallsteuerung auszustatten, die durch die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wird.

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Andreas Thormann

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Andreas Thormann verfügt über jahrlange Erfahrungen in der Technischen Anlagenüberwachung. Seine fundierten technischen Kenntnisse reichen bis in das kleinste Detail. Er ist erster Ansprechpartner, wenn es um Technik geht.

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